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Arbeitssicherheit mit TÜV Rheinland

Wir stellen die Expert:innen – für mehr Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb

Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Ihrer Beschäftigten ist entscheidend für den Unternehmenserfolg – TÜV Rheinland unterstützt Sie dabei. Präventive Gesundheitsbelastungen und Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen sowie Unfälle zu vermeiden ist zudem eine gesetzliche Anforderung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), die Unternehmen beachten müssen. Als Arbeitgeber:in sind Sie verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Außerdem stellt jeder Arbeitsunfall eine Störung im Produktionsablauf dar und jeder krankheitsbedingte Ausfall mindert die Effizienz Ihres Unternehmens. Von Gefährdungsbeurteilungen bis zur Planung und Organisation von Arbeitsschutzausschüssen (ASA): Wir stellen die Expert:innen für Ihre Arbeitssicherheit ein.

In wenigen Steps zu Ihrem Arbeitsschutzangebot.

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Sie erhalten mit wenigen Klicks transparente Angebote für Ihre betriebliche Arbeitssicherheit, Ihre Arbeitsmedizin oder für ein kombiniertes Arbeitsschutzpaket. Nach Erhalt Ihrer Daten werden im persönlichen Gespräch alle Details geklärt. Jetzt Angebot einholen!

Was ist Arbeitssicherheit gemäß ASiG?

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind zwei Begriffe, die oft synonym verwendet werden, aber unterschiedliche Aspekte der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betonen.

Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz bezieht sich in erster Linie auf technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, die Unfälle am Arbeitsplatz verhindern sollen. Sie umfasst die Gestaltung sicherer Arbeitsverfahren und -umgebungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstungen, die Durchführung von Sicherheitsschulungen und die Entwicklung von Notfallplänen. Ziel der Arbeitssicherheit ist es, die Mitarbeitenden vor Gefahren zu schützen, die zu Verletzungen oder gesundheitlichen Schäden führen können.

Senken Sie Ihr Unfallrisiko mit unserer professionellen Regelbetreuung nach ASiG

Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz bereit zu stellen. Doch viele Unfall- und Gesundheitsgefahren sind erst auf den zweiten Blick erkennbar. Unsere umfassende sicherheitstechnische Betreuung und Beratung erkennt diese Gefahrenquellen und arbeitet passgenaue Schutzmaßnahmen aus, um diese zu beseitigen.

Ihre Vorteile durch eine Arbeitssicherheitsbetreuung mit TÜV Rheinland

Wir unterstützen Sie, unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens. Wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, führen Sicherheitsbegehungen durch, untersuchen Gefährdungen und Gefahren am Arbeitsplatz und Arbeitsunfälle und beraten Sie in allen betriebsspezifischen Fragen zu den Themen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz.

  • Wir unterstützen Sie bei der Reduzierung von:
    • Gefahrenquellen und Haftungsrisiken.
    • kostenintensiven Ausfallzeiten.
  • Und gewährleistet dabei:
    • ein höheres Sicherheitsbewusstsein bei Mitarbeitenden.
    • eine bessere Wirtschaftlichkeit dank standardisierter Protokolle und in der Praxis erprobter Verfahren.
    • eine erhöhte Rechtssicherheit durch die Dokumentation aller Maßnahmen zum Zwecke der Nachweispflicht.
    • einen Imagegewinn für die Personalrekrutierung.

Unser modulares Konzept für eine optimale Arbeitssicherheit im Betrieb

Die Ernennung einer (internen oder externen) Fachkraft für Arbeitssicherheit ermöglicht es Ihnen, die vorgeschriebenen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Unser modulares Konzept hilft Ihren Ansprechpartner:innen dabei, im Unternehmen flexibel auf individuelle betriebliche Bedingungen einzugehen. So können unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit eng mit Betriebsärzt:innen und Arbeitsschutzexpert:innen zusammenarbeiten und gemeinsam eine Lösung für Sie erarbeiten.

Beratung und Analyse
Sicherheitstechnische Prüfung
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Beratung und Analyse

  • Planung, Ausführung und Instandhaltung von Anlagen, Gebäuden und Betriebsräumen.
  • Systematische Erfassung der betrieblichen Arbeitsorganisation, Teilnahme an Ausschusssitzungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren, technischer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Körperschutzmittel.
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung rund um das Thema Ergonomie.
  • Tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Beurteilung aller vorhandenen Gefährdungen, Analyse von Beinaheunfällen, Auswertung von Schadensmeldungen (Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung).
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen (SiGeKo).
  • Organisation des betrieblichen Brandschutzes (Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Brandschutzordnungen).
  • Organisation eines kosteneffizienten onlinegestützten Gefahrstoffmanagements (go>safe).
  • Online-Unterweisungen der Beschäftigten und rechtssichere Dokumentation im Arbeitsschutz.
  • Schulungen und Unterweisungen vor Ort durch erfahrene Arbeitsschutzexpertinnen und -experten.

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Sicherheitstechnische Prüfung

  • Es erfolgt eine Prüfung von:
    • Betriebsanlagen
    • Technischen Arbeitsmitteln
    • Arbeitsverfahren, insbesondere vor ihrer Inbetriebnahme

Optimierung der Unfallverhütung
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Optimierung der Unfallverhütung

  • Erstellung eines detaillierten Protokolls mit Status quo des Risikopotenzials.
  • Entwicklung und Durchführung eines Maßnahmenplans zur Reduzierung von Störpotenzialen.
  • Erstellung von internen Dienst- und Arbeitsrichtlinien.
  • Durchführungs-, Wirkungs- und Erhaltungskontrolle.
  • Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse zur Erfüllung der Nachweispflicht.
  • Kontrolle durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und Betriebsanlagen (wiederkehrende Prüfungen).

Arbeitssicherheit ist ein Teil des Arbeitsschutzes. Was ist Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz ist ein umfassenderer Begriff, der die Gesamtheit aller gesetzlichen, sozialen, technischen und medizinischen Maßnahmen einschließt, die zum Schutz der Mitarbeitenden vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken dienen. Arbeitsschutz im Betrieb beinhaltet nicht nur die Prävention von Unfällen, sondern auch den Schutz vor berufsbedingten Erkrankungen und langfristigen Gesundheitsschäden. Der Arbeitsschutz im Betrieb zielt darauf ab, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern und eine hohe Qualität der Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind alle Arbeitgebende verpflichtet, Ihren Beschäftigten sichere und gesunde Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat der/die Arbeitgeber:in eine kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben (§ 3 ArbSchG). Dies stellt viele Arbeitgebende vor die Herausforderung, die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz mit geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen zu optimieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitssicherheit ein Teilbereich des Arbeitsschutzes ist, der sich speziell mit der Verhütung von Unfällen und akuten Verletzungen beschäftigt, während der Arbeitsschutz ein breiteres Spektrum abdeckt und sich auch um die Sicherheit im Betrieb, die langfristige Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeitenden kümmert.

TÜV Rheinland unterstützt Sie vollumfänglich im Arbeitsschutz und dessen Teilbereichen der Arbeitssicherheit, der Arbeitsmedizin und des Gesundheitsschutzes für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.

Wir ermöglichen Ihnen einen wirtschaftlich optimierten Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die professionelle Umsetzung der vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie reduzieren die Gefahren am Arbeitsplatz, vermeiden so Arbeitsunfälle und gewinnen Rechtssicherheit gegenüber den Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft. Mit der Vermeidung von Arbeitsunfällenund Steigerung der Sicherheit im Betrieb reduzieren Sie gleichzeitig unfallbedingte Ausfallzeiten und reduzieren Ihre Haftungsrisiken. Darüber hinaus erhöhen Sie durch sichere und gesunde Arbeitsplätze die Mitarbeiterzufriedenheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Angestellten.

Unser Leistungsspektrum in der Regelbetreuung nach ASiG

  • Gestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unternehmensspezifische Beratung zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, auch in Kleinbetrieben
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Erstellen von Maßnahmenkonzepten zur Vermeidung von Unfällen
  • Durchführen von Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beratung bei neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen
  • Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
  • Beratung bei der Auswahl, beim Einkauf und der Verwendung von Körperschutzmitteln
  • Durchführen von Sicherheitsunterweisungen
  • Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen, kurz ASA-Sitzungen

Arbeitssicherheit mit TÜV Rheinland

Möchten Sie mehr zu unseren Dienstleistungen zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne für ein Beratungsgespräch.